Allgemeine Nutzungsbedienung

Zwischen easySAAS GmbH, Schärdinger Straße 1, A-4775 Taufkirchen, im Folgenden kurz easyWerkstatt genannt und dem Nutzer dieses Dienstes, abrufbar unter https://app.easywerkstatt.com im Folgenden kurz Kunde genannt, gemeinsam die Parteien genannt.

1. Lizenzeinräumung

Gegenstand dieses Vertrags ist die zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht exklusive Nutzung der Software easyWerkstatt, welche im Internet unter https://app.easywerkstatt.com/ abrufbar ist (im Folgenden kurz: die Software) entsprechend Punkt 3 dieses Dokuments durch den Kunden. Der vertragsgegenständliche Mindestfunktionsumfang der Software ergibt sich aus jener Version, die der Kunde zum Zeitpunkt der Annahme des jeweiligen Angebots getestet hat.

Der Kunde erwirbt das nicht ausschließliche Recht, die Software für die Dauer dieses Vertrags für die Zwecke seines Unternehmens weltweit zu nutzen.

Der Kunde ist ausschließlich nur zum unternehmensinternen Gebrauch der Software berechtigt. Die Überlassung der Software zur Verwendung durch Dritte oder die sonstige Zurverfügungstellung an Dritte, etwa im Wege der Vermietung, ist nicht gestattet.

Der Kunde ist zur Vervielfältigung der Software nur berechtigt, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software laut diesem Vertragspunkt erforderlich ist. Die entgeltliche und die unentgeltliche Weitergabe (Verbreitung) der Software an Dritte ist dem Kunden untersagt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Benutzerdokumentation oder Teile hievon zu vervielfältigen oder an dritte Personen weiterzugeben.

Schulungen, Konfigurationsdienstleistungen, Workshops und Benutzersupport sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.

2. Hosting

easyWerkstatt stellt dem Kunden jene Infrastruktur zur Verfügung, welche für den Betrieb der Software notwendig ist (im Folgenden kurz: das Hosting). Der Kunde darf die Software in jenem Ausmaß nutzen, wie sich dies aus dem Angebot von easyWerkstatt ergibt.

Im Rahmen des Hostings erhält der Kunde automatisch sämtliche Bugfixes, Updates und Upgrades für die Software.

easyWerkstatt verpflichtet sich, im Rahmen des Hostings ein tägliches Backup über sämtliche vom Kunden gespeicherte Daten zu erstellen.

easyWerkstatt verpflichtet sich, die Software im Ausmaß von 99%, gerechnet auf ein Jahr, dem Kunden zur Verfügung zu stellen (im Folgenden kurz: die Verfügbarkeit). Die Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Software über einen voll funktionsfähigen Internetanschluss aus Österreich, Deutschland, oder der Schweiz durch einen aktuellen, gängigen Browser erreichbar ist.

Von easyWerkstatt angekündigte Wartungsarbeiten schmälern die Verfügbarkeit nicht. Sofern möglich, wird easyWerkstatt Wartungsarbeiten nicht an Werktagen und nicht in der Geschäftszeit durchführen.

3. Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten zur Software geheim zu halten und – sollte die Geheimhaltung nicht mehr gewährleistet sein – easyWerkstatt über diesen Umstand aufzuklären.

Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Handlungen zu unterlassen, die die Funktionalität oder den Betrieb der Software gefährden. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Schwachstellen der Software zu scannen oder zu testen, Sicherheitssysteme oder Zugangssysteme der Software zu umgehen oder Schadprogramme in die Software einzubinden.

Die Software ist ausschließlich über das Internet bzw. über ein Netzwerk abrufbar, die Funktion der Software hängt daher von einem funktionierenden Internetabschluss und von einer funktionierenden Netzwerkinfrastruktur ab.

4. Rechte und Pflichten von easyWerkstatt

easyWerkstatt freut sich über Verbesserungsvorschläge des Kunden. easyWerkstatt hat jedoch das Recht, Termine für Anpassungen und Verbesserungen an der Software selbst festzulegen. Eine Pflicht zur Veröffentlichung von Verbesserungen besteht nicht.

Die Einspielung von Artikeldaten von Lieferanten erfolgt zentral über easyWerkstatt, in der Regelmäßigkeit, in der sie vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.

5. Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für die unter Punkt 2 und 3 genannten Leistungen von easyWerkstatt ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Das Entgelt versteht sich – sofern nichts anderes vereinbart ist – monatlich zuzüglich Umsatzsteuer und ist im Vorhinein, nach Legung einer dem Umsatzsteuergesetz entsprechenden Rechnung fällig. Der Kunde verpflichtet sich, ein elektronisches SEPA-Lastschriftmandat zu unterfertigten, oder easyWerkstatt zum Einzug von der Kreditkarte zu berechtigen.

Die Vertragsparteien vereinbaren die Wertbeständigkeit des Wartungsentgelts, wobei als Wertmaßstab der von der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2010 dient. Das Wartungsentgelt erhöht sich jährlich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2010 im Jahresabstand gegenüber dem Monat des Abschlusses dieses Vertrags bzw. der letzten Erhöhung oder Minderung des Wartungsentgelts ergibt. Sollte der oben genannte Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist easyWerkstatt berechtigt, einen anderen vergleichbaren Index, wie er von der Bundesanstalt Statistik Austria oder deren Rechtsnachfolger oder einer ähnlichen Institution ermittelt wird,

Steuern und Abgaben, welche im Zusammenhang mit dem Entgelt stehen, sind vom Kunden zu bezahlen. Der Kunde stellt hiermit easyWerkstatt schad- und klagfrei.

Sollte der Kunde länger als einen Monat im Zahlungsrückstand sein, ist easyWerkstatt berechtigt, dem Kunden die weitere Nutzung der Software zu untersagen und sämtliche Leistungen einzustellen.

Falls nichts anderes angegeben ist, gelten die Rechnungen als sofort fällig, Mahnspesen werden mit EUR 12,00 je Mahnung verrechnet.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen easyWerkstatt aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt worden sind.

6. Gewährleistung und Haftung

easyWerkstatt leistet dafür Gewähr, dass jene Funktionen der Software frei von Mängeln sind, welche in der Dokumentation der Software genannt sind. easyWerkstatt leistet keine Gewähr dafür, dass Funktionen, welche nicht in der Dokumentation genannt sind, mängelfrei funktionieren oder in späteren Versionen der Software noch vorhanden sind.

easyWerkstatt haftet nicht für die Geschwindigkeit der Software. Darüber hinaus ist die Haftung von easyWerkstatt ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit einer Person.

Die Haftung von easyWerkstatt ist jedenfalls mit dem Entgelt der Lizenzen für den jeweiligen haftungsverursachenden Teil der Software, sollte dieses 10.000,00 Euro überschreiten, mit 10.000,00 Euro beschränkt.

Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.

7. Vertragsdauer

Dieser Vertrag tritt mit der Bestellung in Kraft und wird – sofern nichts anderes im Angebot vereinbart ist – für die Dauer von einem Monat abgeschlossen. Sollte nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag unter Einhaltung einer eintägigen Kündigungsfrist zum Ende der Vertragsdauer schriftlich kündigen, verlängert sich die Vertragsdauer um einen weiteren Monat.

Der Vertrag kann von easyWerkstatt aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jedenfalls, wenn

der Kunde gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und das vertragswidrige Verhalten auch nach schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen einstellt;

der Kunde zahlungsunfähig ist oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Kunde beauftragt im Rahmen dieses Vertrags easyWerkstatt mit der Erbringung von IT- Dienstleistungen. Gemäß § 10 Datenschutzgesetz 2000 ist der Kunde verpflichtet, mit easyWerkstatt eine Vereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu schließen.

Dieser Punkt regelt die Überlassung der vom Kunden an easyWerkstatt überlassenen personenbezogenen Daten (im Folgenden kurz: die Daten).

easyWerkstatt verpflichtet sich, sämtliche Normen des Datenschutzgesetz 2000 zu erfüllen.

easyWerkstatt erklärt hiermit, über die notwendigen Rechte (etwa Gewerbeberechtigung) zu verfügen, seine Tätigkeit für den Kunden auszuüben.

easyWerkstatt verpflichtet sich, die Daten ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Kunden zu verwenden und die Daten ohne Auftrag des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben. easyWerkstatt verpflichtet sich ferner, keine Daten ohne schriftliche Zustimmung des Kunden für eigene Zwecke zu verwenden.

Sollte easyWerkstatt aufgrund eines behördlichen Auftrags verpflichtet werden, Daten herauszugeben, wird easyWerkstatt den Kunden unverzüglich über die Datenherausgabe informieren und die Behörde an den Kunde verweisen.

Ferner verpflichtet sich easyWerkstatt, alle erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen zu treffen um die Sicherheit und Integrität der Daten zu gewährleisten und die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Manipulation zu schützen.

Der Kunde stimmt bereits jetzt zu, dass easyWerkstatt ein anderes Unternehmen (einen Subdienstleister) mit der Verarbeitung der Daten beauftragt. In diesem Fall wird easyWerkstatt den Kunden rechtzeitig über diesen Umstand informieren. Der Kunde kann dies allenfalls untersagen.

easyWerkstatt verpflichtet sich, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, dass der Kunde dem Auskunftsrecht, sowie dem Recht auf Richtigstellung und Löschung von Daten entsprechend dem Datenschutzgesetz 2000 nachkommen kann. Sollte sich ein Betroffener (im Sinne des Datenschutzgesetz 2000) an easyWerkstatt mit einem Auskunfts-, Richtigstellungs- oder Löschungsbegehren wenden, verpflichtet sich easyWerkstatt, diese Anfrage binnen 14 Tagen an den Kunden weiterzuleiten. Im Falle der rechtzeitigen Weiterleitung trifft easyWerkstatt keine Verpflichtung, Begehren von Betroffenen zu bearbeiten.

Dem Kunden wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle der Datenverarbeitungseinrichtung eingeräumt.

Nach Beendigung dieser Dienstleistungsvereinbarung verpflichtet sich easyWerkstatt, die Daten an den Kunden zu übergeben bzw. diesem bereitzustellen. Nach Übergabe der Daten an den Kunden verpflichtet sich easyWerkstatt, die Daten endgültig zu löschen und alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, zu vernichten.

9. Definitionen

Werktag bezeichnet die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss der gesetzlichen Feiertage in Österreich.

Geschäftszeit bezeichnet die Zeit MO – Do von 8:00 bis 17:00 Uhr und Fr 08:00 – 12:00 Uhr MSZ

Bugfixes bezeichnet Änderungen an der Software, welche Fehler

Update bezeichnet die Aktualisierung durch eine Erweiterung innerhalb einer Version (beispielsweise von Version 1.0 auf Version 1)

Upgrade bezeichnet die Umstellung von einer Version auf die nächst höhere Version (beispielsweise von Version 1.4 auf Version 2.0). Im Rahmen von Upgrades sind Aufwände für Konfiguration und Schulung zu

Benutzersupport bezeichnet jede Art von Unterstützung des Endbenutzers, primär über das Support-Ticketsystem, aber auch via Telefon, Fernwartung, Chat oder E-Mail, die easyWerkstatt gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Software erbringt. Benutzersupport umfasst NICHT die technische Betreuung des Systems.

10. Schlussbestimmungen

Als ausschließlicher Gerichtsstand aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.

Auf den Vertrag und die daraus resultierenden Ansprüche kommt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

Auf den Vertrag und die daraus resultierenden Ansprüche, sowie auf alle Aufträge und Vertragsverhältnisse, ihre Einleitung, ihren Abschluss, ihre Durchführung, ihre Aufhebung und ihr Zustandekommen ist ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR sowie des UN-Kaufrechts anzuwenden; dies gilt auch für die Frage der Gültigkeit, Anwendbarkeit und Auslegung dieser Nutzungsvereinbarung.

Die Einschaltung eines nationalen oder internationalen Schiedsgerichts kann nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von easyWerkstatt erfolgen.

Vereinbarter Erfüllungsort ist der Sitz von easyWerkstatt.

Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei allfällige Änderungen ihrer Geschäftsanschrift und/oder Zustellanschrift und Telefaxnummer schriftlich bekanntzugeben. Vor einer derartigen Bekanntgabe ist jede Partei berechtigt, an die bisher bekannte Geschäftsanschrift/Zustellanschrift bzw. Telefaxnummer der anderen Partei Mitteilungen und Willenserklärungen aller Art abzugeben und gelten diese dort als ordnungsgemäß zugestellt.

Dieser Vertrag gibt die Absprachen der Parteien richtig und vollständig wieder; mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich zur leichteren Orientierung, schränken jedoch die vertragliche Regelung weder ein noch ändern diese sonst irgendwie.

Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen, um rechtswirksam zu sein, der Schriftform; die Schriftform ist auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis notwendig. Die Sichere Elektronische Signatur erfüllt für Zwecke dieses Vertrages nicht das Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, so hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.