OBFCM - Das musst du wissen

Die OBFCM EU-Verordnung besagt, das du bei einer Überprüfung von neueren Fahrzeugen die Verbrauchsdaten aus dem Bordcomputer elektronisch übertragen musst.

Fakten

Du brauchst:

Wen betrifft die OBFCM-Verordnung?

In erster Linie sind Fahrzeughersteller, Werkstätten und Flottenbetreiber von der OBFCM-Verordnung betroffen. Sie müssen sicherstellen, dass die Fahrzeuge entsprechend ausgerüstet sind sowie das die Daten ordnungsgemäß erfasst und gemeldet werden. Auch Behörden und Organisationen, die für die Einhaltung von Umwelt- und Emissionsvorschriften zuständig sind, können ebenfalls von der Verordnung betroffen sein.

Fahrzeugbesitzer müssen sich in der Regel nicht direkt mit OBFCM beschäftigen. Sie können sich allerdings laut DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gegen die Datenübermittlung entscheiden. Der Widerspruch des Zulassungsbesitzers hat schriftlich zu erfolgen und ist gemeinsam mit dem Gutachten abzulegen (digital oder ausgedruckt). Ob es dazu eine Vorlage geben wird, ist noch von der Bundesinnung abzuwarten.

Die OBFCM-Datenauslese wird vorerst nur für Fahrzeuge der Klassen N1 & M1 ab Erstzulassungsdatum 01.01.2021 bzw. Typengenehmigung 01.01.2020 vorgeschrieben. Eine Ausweitung auf weitere Fahrzeugklassen ist allerdings vorhersehbar.

  • Fahrzeugklasse N1 & M1

  • Zulassungsdatum 01.01.2021

  • Typengenehmigung 01.01.2020

Alle Infos zu den OBFCM-Daten

Der Datenaustausch erfolgt im Rahmen der §57a Überprüfung (Pickerl) in Österreich. In Deutschland wird die Übermittlung während der Hauptuntersuchung erfolgen.

Viele moderne OBD-Lesegeräte sind bereits für die OBFCM-Datenübermittlung geeignet. Manche Geräte benötigen ein Update. Die meisten der bekannten Hersteller haben die Updates bereits fertiggestellt oder befinden sich gerade noch in der Ausarbeitung.

Bei der Erstellung des Gutachtens soll automatisch erkannt werden, ob für dieses Fahrzeug die OBFCM-Verordnung gilt. Über eine Schnittstelle werden die Daten direkt nach Brüssel zur EU-Kommission gesendet. Dort werden die Daten anonymisiert, verarbeitet und gespeichert. Aktuell sieht es so aus, als wenn die Fahrzeugidentifikationsnummer ebenfalls übermittelt wird. 

OBFCM Verordnung

Welche Geräte sind für die OBFCM-Datenübermittlung geeignet?

Das Diagnosegerät muss mit dem Fahrzeug kompatibel sein und den Anforderungen der OBD-II-Verordnung (On-Board Diagnostics) entsprechen.

Es gibt viele verschiedene Hersteller von Diagnosegeräten auf dem Markt die speziell für die Auslesung von OBFCM-Daten entwickelt wurden. Jedes Gerät hat seine eigenen Vor- und Nachteile. Die meisten modernen Geräte von bekannten Marken wie Bosch, Actia, Autel, Launch und Texa sind in der Lage, OBFCM-Daten auszulesen.

Einige Beispiele sind:

  • Bosch KTS-560

  • Actia Multi-Diag

  • Autel MaxiSYS MS906BT

  • Launch X431 PROS V4

  • Texa Axone Nemo

Es ist schwierig, spezifische Modelle zu nennen, die nicht für die Auslesung von OBFCM-Daten geeignet sind.

Ob dein Diagnosegerät geeignet ist, klärst du am besten mit dem Hersteller. Einige bieten bereits ein Update für die neue Verordnung an. Das Tiroler Unternehmen ABM Autoschlüssel bietet zudem auch eine Softwarelösung für Windows-Betriebssysteme an.

Welche Schnittstellen zur OBFCM-Datenübertragung gibt es?

Eine direkte Auflistung aller Schnittstelen je EU-Land ist noch nicht veröffentlicht.

In Österreich stellt die ZBD (Zentrale Begutachtungsplaketten-Datenbank) eine Schnittstelle zur Übermittlung zur Verfügung. Die ZBD wird die Funktion ab 19.05.2023 freischalten. 

EBV Premium Kunden können sich auf eine kostenlose Lizenz für Werkstatt.Connect freuen. Über die neue Netman 5 Version sollen die Daten ebenfalls versendet werden können. 

Welche Schnittstellen in Deutschland zur Datenüberragung verwendet werden können, konnten wir bei unserer Recherche aktuell nicht feststellen. Genaue Informationen bekommt man am besten direkt bei den Herstellern der OBD-Lesegeräte.

Die Schweiz ist kein Mitgliedstatt der Europäischen Union und somit von der OBFCM-Verordnung 2023/443 nicht direkt betroffen. Tatsächlich hat die Schweiz bereits eigene Emissionsvorschriften, die von den EU-Richtlinien abgeleitet sind. Gut möglich, das es bei unseren Nachbarn bald eine eigene Richtlinie zur Überwachung des tatsächlichen Kraftstoffverbrauchs gibt.

Welche Fahrzeugdaten werden im Rahmen der OBFCM-Verordnung verarbeitet?

Bei allen Fahrzeugen werden folgende Daten aufgezeichnet bzw. gespeichert:

  • Kraftstoffverbrauch (Liter)

  • Zurückgelegte Strecke (km)

  • Kraftstoffdurchsatz des Motors (Gramm/sec. & Liter/h)

  • Kraftstoffdurchsatz des Fahrzeugs (km/h)

Bei einigen Fahrzeugtypen können weitere Fahrzeugdaten gefordert werden. Die detaillierte Auflistung und alle Informationen dazu findest du direkt in der Verordnung.

Was ist OBFCM?

OBFCM-Verordnung 2023/443

Die EU-Verordnung zur Festlegung von Emissionsnormen gibt es bereits seit einigen Jahren. Die neueste Version 2023/443 tritt mit 20.05.2023 in Kraft und verlangt nun die regelmäßige OBFCM-Datenübermittlung von Fahrzeugen der Klassen M1 & N1 ab Erstzulassung 01.01.2021.

OBoard Fuel Consumption Monitoring oder auf Deutsch, Einrichtung zur Aufzeichnung des realen Kraftstoffverbrauchs, überwacht den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch sowie den CO2-Ausstoß im alltäglichen Gebrauch. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit speziellen Sensoren ausgestattet werden, die den Verbrauch in Echtzeit messen. Die EU möchte mit dieser Verordnung sicherstellen, dass die Verbrauchsdaten von Fahrzeugen genau erfasst und gemeldet werden. Damit sollen die Hersteller auch animiert werden ihre Angaben zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß transparent und praxisorientiert zu liefern. Zukünftig soll also der Endkunde genauere Informationen zum tatsächlichen Verbrauch erhalten und so möglicherweise eine klimafreundlichere Kaufentscheidung treffen.

 

Hier bekommst du Antworten:

Die Europäische Kommission ist für die Umsetzung der OBFCM-Verordnung zuständig und stellt daher eine geeignete Anlaufstelle für persönliche Auskünfte zur Verfügung. 

In Österreich steht zusätzlich die ZBD (Zentrale Begutachtungsplaketen-Datenbank) für Fragen zur Verfügung.

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