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DSGVO Informationspflicht für Werkstätten

DSGVO-Informationspflicht für Werkstätten

Die DSGVO-Informationspflicht verlangt, dass Personen, von denen du Daten verwendest, darüber informiert und aufgeklärt werden. Die Informationen dazu, wie mit den Daten umgegangen wird und welche Rechte die betroffene Person hat, müssen nachweislich vor dem Aufnehmen der Daten gegeben werden. Eine Möglichkeit dafür ist ein gut sichtbarer Aushang.

Der Text der DSGVO selbst ist, wie in den meisten Gesetzestexten, etwas schwer zu verdauen – hier die wichtigsten Punkte vereinfacht zusammengefasst.

Diese Punkte musst du deinen Kunden mitteilen

Werden Daten von Personen in irgendeiner Form aufgezeichnet oder verwendet, müssen diese Personen über folgende Punkte informiert werden:

  • Kontaktdaten des Verantwortlichen bzw. eines etwaigen Datenschutzbeauftragten
  • Warum die Daten verarbeitet werden
  • Auf welcher Rechtsgrundlage die Daten verarbeitet werden dürfen
  • Wohin die Daten noch gehen, falls sie an Dritte weitergegeben werden
  • Ob die Daten auch an Empfänger außerhalb der EU/des EWR gehen
  • Wie lange die Daten gespeichert werden
  • Welche Rechte die betroffenen Personen haben
  • Wie sie eine Einwilligung widerrufen können
  • Wie sie sich beschweren können

Informationspflicht per Aushang erfüllen

Die Aufklärung der betroffenen Personen kann durch einen gut sichtbaren Aushang erfolgen. So kannst du deine Kunden schon informieren, bevor sie den Reparaturauftrag geben, ohne jeden einzelnen unterschreiben lassen zu müssen.

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