Wer haftet bei verlorenen oder beschädigten Reifen?

Kundenreifen kommt beschädigt aus dem Reifenlager...

Das müssen Werkstätten über die Haftung wissen

Das Telefon klingelt in der Hochsaison durchgehend und innerhalb weniger Wochen müssen etliche Reifensätze ins Reifenlager eingelagert werden. Im Frühjahr folgt dann die Überraschung. Ein Reifensatz ist verschwunden und eine Felge hat plötzlich einen Kratzer. Jetzt geht es nicht mehr um einen einfachen Reifenwechsel, sondern um eine entscheidende Frage: Wer haftet dafür?
Reifensatz im Lager beschädigt. Wer haftet?

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall

Bei konkreten Streitfällen ist es ratsam, sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu wenden.

Der unsichtbare Vertrag hinter jedem Reifensatz

Viele Werkstätten denken: „Wir lagern die Reifen halt kurz ein, das ist keine große Sache.“ Rechtlich stimmt das nicht ganz. Sobald du die Reifen eines Kunden entgegennimmst, um sie eine Zeit lang aufzubewahren, entsteht ein eigener Vertrag, der sogenannte Verwahrungsvertrag. Das gilt in Österreich, in Deutschland und in der Schweiz gleichermaßen, und zwar auch dann, wenn nichts unterschrieben wurde.

In Österreich entsteht dieser Vertrag laut ABGB § 957, sobald jemand eine fremde Sache in seine Obsorge übernimmt. Für Deutschland regelt § 688 BGB dasselbe Prinzip: Der Verwahrer verpflichtet sich, eine ihm übergebene Sache aufzubewahren. In der Schweiz heißt der Vertrag Hinterlegungsvertrag und ist in Art. 472 ff. OR geregelt, mit derselben Grundpflicht: die anvertraute Sache sicher aufzubewahren.

Egal in welchem Land du arbeitest, am Ende zählt nur eins. Die Reifen müssen so zurück, wie sie gekommen sind.

Diese Fehler verursachen die meisten Schadensfälle

Die meisten Haftungsfälle entstehen übrigens nicht durch falsche Lagerbedingungen, also durch Kälte, Feuchtigkeit oder falsches Stapeln. Viel häufiger sind organisatorische Fehler die Ursache:

  • Zwei Reifensätze werden im Regal vertauscht.
  • Niemand hat notiert, welcher Reifensatz auf welchem Lagerplatz steht.
  • Ein Vorschaden an der Felge wurde bei der Übernahme nicht festgehalten.
  • Am Ende weiß niemand mehr sicher, welchem Kunden ein bestimmter Satz überhaupt gehört.

Ordnung beginnt beim Einlagern, nicht danach

Ein Etikett am Reifensatz sorgt schon beim Einlagern für klare Zuordnung. Kunde und Lagerplatz stehen von Anfang an fest. Genau das fällt mit Excel oder Zettel oft unter den Tisch, vor allem wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig einlagern und ausgeben. Ein digitales Tool wie easyWerkstatt verknüpft Kunde, Reifensatz und Lagerplatz direkt miteinander und schafft hier zuverlässige Abhilfe.

Wer haftet bei verlorenen oder gestohlenen Reifen?

Geht während der Lagerzeit ein Reifensatz verloren, wird beschädigt oder gestohlen, muss die Werkstatt im Streitfall darlegen können, wie es zu dem Schaden gekommen ist und dass sie ihre Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Die genauen Anforderungen an diese Darlegungs- und Beweislast können je nach Land und Einzelfall unterschiedlich sein.

 

Besonders unangenehm wird es ohne Dokumentation. Führt der Betrieb keine Aufzeichnungen zum Zustand der Reifen, kann er im schlimmsten Fall verpflichtet sein, dem Kunden den vollen Neuwert zu ersetzen, während die eigene Betriebsversicherung oft nur den Zeitwert erstattet (Quelle: Krafthand). Diese Lücke zahlt dann die Werkstatt aus eigener Tasche.

Grafik zeigt Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert als finanzielles Risiko bei Haftung im Reifenlager

Unser Praxistipp: Einfach ein Foto/Video von den Reifen beim Kunden ablegen. 😉
Wie du das machen kannst, findest du in unserem Hilfeartikel.

Wer haftet bei beschädigten Felgen?

Hier gilt dasselbe Prinzip wie beim Verlust: Die Werkstatt muss im Streitfall erklären können, dass der Schaden nicht während der Lagerzeit entstanden ist. Genau deshalb ist eine Dokumentation von Vorschäden bei der Übernahme so entscheidend, mehr dazu in der Checkliste weiter unten.

Kann ich die Haftung per Schild oder AGB ausschließen?

Ein pauschaler Satz wie „Für eingelagerte Reifen wird keine Haftung übernommen“ hält vor Gericht oft nicht stand. Ein Schild an der Wand gibt vielen Werkstätten ein falsches Gefühl von Sicherheit. Der Haftungsausschluss selbst schützt dich in der Praxis oft weniger, als du denkst. Was tatsächlich schützt, ist eine saubere Dokumentation.

Sobald du die Reifen eines Kunden in die Hand nimmst, um sie eine Zeit lang für ihn aufzubewahren, bist du dafür verantwortlich. Ganz egal, ob dafür ein Formular unterschrieben wurde oder nicht.

So vermeidest du Haftungsfälle im Reifenlager

  1. Dokumentiere jede Einlagerung mit einem Einlagerungsschein. Halte den Reifensatz, den Zustand bei der Übernahme und die wichtigsten Vereinbarungen fest. Gib den Einlagerungsschein dem Kunden mit oder sende ihn per E-Mail.
  2. Arbeite die Checkliste unten bei jeder Einlagerung konsequent ab. Nicht nur bei Kunden, die besonders genau nachfragen.
  3. Prüfe deine Versicherung. Klär mit deinem Versicherungsmakler, ob deine Betriebshaftpflicht auch Schäden an eingelagerten Kundenreifen abdeckt.

Sobald du die Reifen eines Kunden in die Hand nimmst, um sie eine Zeit lang für ihn aufzubewahren, bist du dafür verantwortlich. Ganz egal, ob dafür ein Formular unterschrieben wurde oder nicht.

Was gehört in ein Reifen-Einlagerungsprotokoll?

Ein sorgfältig dokumentiertes Einlagerungsprotokoll kann im Streitfall entscheidend sein. Es sollte den Zustand des Reifensatzes möglichst genau festhalten und beispielsweise Angaben zu Felgen, Reifengröße, Marke, DOT-Nummer sowie bereits vorhandenen Beschädigungen enthalten (Quelle: ADAC, Reifen richtig lagern).

Checkliste für eine rechtssichere Reifeneinlagerung

Diese Punkte lassen sich in wenigen Minuten pro Reifensatz erledigen. Genau diese wenigen Minuten Dokumentation können im Streitfall mehrere hundert oder sogar tausend Euro Schaden vermeiden.

Wie easyWerkstatt dir dabei hilft?

Die Rechtslage zu kennen ist der erste Schritt. Der zweite, oft schwierigere Schritt ist die Umsetzung im stressigen Alltag der Reifenwechselsaison. Wochen später weiß niemand mehr genau, wie ein Reifen bei der Übernahme wirklich ausgesehen hat und wem er gehört.

Deshalb ist das Reifenlager in easyWerkstatt direkt mit dem Kunden und Fahrzeug verknüpft. Du brauchst dafür keine separate Excel-Liste und keine Karteikarten im Lagerraum. 

Fazit

In Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt derselbe Grundgedanke. Sobald du die Reifen eines Kunden in deine Obhut nimmst, übernimmst du eine Pflicht, keine Gefälligkeit. Die meisten Haftungsfälle entstehen dabei nicht durch schlechte Lagerbedingungen, sondern durch fehlende Dokumentation und Organisation. Ein sauber dokumentierter Einlagerungsschein, eine konsequente Checkliste bei der Einlagerung und ein kurzer Check deiner Versicherung schützen dich vor unangenehmen Überraschungen.

Häufige Fragen zur Haftung bei Reifeneinlagerung:

Hafte ich nur, wenn ich einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen habe?

Nein. Der Vertrag entsteht auch mündlich, sobald du die Reifen tatsächlich übernimmst. Das gilt in allen drei Ländern, siehe die Belege weiter oben zu ABGB, BGB und OR. Ein schriftlicher Vertrag schafft aber Klarheit über Details, die sonst offen bleiben.

Das hängt von deiner individuellen Betriebshaftpflicht ab. Kläre direkt mit deinem Versicherungsmakler, ob Schäden an eingelagerten Kundenreifen mitversichert sind.

 

Ein Handyfoto ist ein guter Nachweis, ersetzt aber kein vollständiges Einlagerungsprotokoll. Am besten dokumentierst du zusätzlich den Zustand, die Profiltiefe, die DOT-Nummer und den Lagerplatz.

Mindestens Felgentyp, Größe, Marke, Zustand, Reifengröße, DOT-Nummer und der genaue Lagerplatz. Die vollständige Checkliste findest du weiter oben.

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