Klein- und Hilfsmaterial sowie Beschaffungs- und Entsorgungskosten sind die Nebenkosten deiner Werkstatt, die du deinem Kunden weiterverrechnen kannst.
Klein- und Hilfsmaterial ist alles was du benutzt, aber nicht detailliert auflisten kannst. Wenn also der Aufwand, diese Kosten zu dokumentieren größer ist, als der Betrag, den du letzlich verrechnen kannst, spricht man von Klein- und Hilfsmaterial. In diesen Bereich zählen:
Unter der Beschaffungspauschale fallen die Kosten des jeweiligen Ersatzteils und die damit verbundenen Versand-, Verwaltungs- und Frachtkosten. Du kannst auch die Arbeitszeit für die Bestellung sowie die Recherche in die Verwaltungskosten miteinfließen lassen.
Der Begriff Entsorgungspauschale umfasst alles was mit der Entsorgung zusammenhängt:
Laut derzeitigem Stand der WKO darf die Klein- und Hilfsmaterialpauschale 2 % betragen. Die Beschaffungs- und Entsorgungspauschalen liegen bei 2 % aus der Summe der berechneten Ersatzteile.
In Deutschland ist es wie in Österreich. Die Klein- und Hilfsmaterialpauschale beträgt 2 %. Die Entsorgungs- und Beschaffungspauschalen sind 2 % aus der Summe der berechneten Ersatzteile. Dies wurde auch schon in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt.
Quelle: Gerichtsurteil AZ. 344C 663/19 München sowie Gerichtsurteil AZ. 10 C 505/19 Geilenkirchen
In der Schweiz dürfen aus kartellrechtlichen Gründen keine entsprechenden Tarife oder Pauschalen – weder absolut, noch in Prozent – kommuniziert werden.
Quelle: AGVS/UPSA Mobilcity
Im ersten Augenblick könnte man meinen, dass 2 % nicht viel sind. Wenn du es aber auf das ganze Jahr hochrechnest, kommt eine ordentliche Summe zusammen, auf die du (freiwillig) verzichtest.
Wenn du deinen Kunden schon etwas schenken willst, dann gibt es bessere Wege. Vor allem sollte deine Großzügigkeit nicht unbemerkt bleiben. Denn zufriedene Kunden kommen gerne wieder.
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Lydia