Kostenvoranschlag oder Angebot?

Verbindlich oder unverbindlich? Was sind die Unterschiede? Was ist ein Angebot, was ist ein Kostenvoranschlag?  Wie ist die Rechtslage, was muss ich beachten? Wir haben dir hier alle Informationen für Österreich, Deutschland und die Schweiz zusammengefasst!

Österreich:

Auf Anfrage hat die WKO mitgeteilt, dass es in Österreich keinen richtigen Unterschied gibt zwischen Angebot und Kostenvoranschlag. Es gibt rechtlich keinen Unterschied, da in Österreich beides bindend ist!

Hier unterscheidet man in Österreich zwischen Konsument oder Firma. Wenn du ein B2B Angebot machst gelten andere Bedingungen wie B2C. Bei Angeboten/Kostenvoranschlägen gegenüber Endverbrauchern (Konsumenten) ist so gut wie alles verbindlich, egal ob gewollt oder ungewollt. Ein Tipp der WKO lautet: „Je formloser, desto ungebunder ist das Angebot (der Kostenvoranschlag).“ 

Im B2C (also an einen Privatkunden) ist ein Kostenvoranschlag stets verbindlich, sofern du als Unternehmer nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärst in schriftlicher Form! Dieser Preis stellt die garantierte Obergrenze des Entgeltes dar und kann auch nicht bei unvorhergesehenen Mehrkosten erhöht werden. Eine Ausnahme ist natürlich wenn der Kunde diverse Änderungswünsche dann möchte, welche schriftlich nicht im Kostenvoranschlag (Angebot) festgelegt wurden! 

Wenn ein Kostenvoranschlag (Angebot) unverbindlich sein soll, dann muss dies auch ausdrücklich vereinbart oder aufgeführt werden! Wenn man etwas unverbindlich vereinbart, dann kann es unter gewissen Voraussetzungen zu einer Überschreitung des Kostenvoranschlages (Angebot) kommen und so muss der Verbraucher die Mehrkosten bezahlen. Sollte es zu Mehrkosten kommen, so müssen diese sachlich begründet und unvermeidlich sein. Der Auftraggeber muss über die Mehrkosten immer informiert werden!

Geringe Kostenüberschreitungen muss der Besteller in diesem Fall akzeptieren. Sollten die Kosten geringer bzw. günstiger ausfallen als der Kostenvoranschlag (Angebot) so sind die tatsächlichen Kosten zu verrechnen und nicht der Betrag des Kostenvoranschlages! 

Der Konsumentenschutz definiert das klar: Der Konsument muss ein Entgelt nur bezahlen, wenn er davor ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, ansonsten muss der Kostenvoranschlag kostenlos sein! Ein gängiger Formulierungsvorschlag lautet: „Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages (Angebot) ist eine Gebühr in Höhe von XY € zu begleichen. Sollte uns aufgrund dieses Kostenvoranschlages (Angebot) ein Auftrag erteilt werden, so wird das Entgelt dem Auftrag gutgeschrieben.“

Ja kannst du! Allerdings gilt dann der Pauschalpreis fix, egal ob die Kosten darunter oder darüber fallen. 

  • Name des Kunden oder der Firma, welche einen Kostenvoranschlag (Angebot) wünscht
  • die einzelnen Leistungen
  • Was eine Arbeitsstunde kostet, wie viele Stunden gebraucht werden und wie teuer die Arbeitszeit insgesamt kommt
  • Welches Material gebraucht wird und wie hoch die anfallenden Kosten dafür sind
  • Welche sonstigen Kosten noch anfallen könnten (Entsorgungskosten, Leihwagen, …)
  • Wielange gilt der Preis?

Wenn man etwas als „Kostenschätzung“ definiert, ist es am ungebundensten. 

Deutschland:

In Deutschland unterscheiden sich Angebot und Kostenvoranschlag. In erster Linie wird bei drei Punkten unterschieden:

1. Der Preis: Der Preis bei einem Angebot ist verbindlich, der Preis bei einem Kostenvoranschlag darf den genannten Preis überschreiten.

2. Die Gebühr: Ein Angebot ist immer kostenlos, während der Kostenvoranschlag verrechnet werden darf. Es muss aber ausdrücklich im Vorhinein darüber aufgeklärt worden sein!

3. Die Positionen: Bei einem Angebot muss man nicht alle Positionen aufschlüsseln. Es reicht wenn man den Endpreis aufführt.

Ein Angebot ist immer verpflichtend. Abweichungen vom Angebot sind erst nach Ablauffrist des Angebotes möglich außer es wurde eine klare Formulierung vermerkt:

Wie lange der Preis gilt entscheidet die Werkstatt mit einer klaren Formulierung. Beispielsweise: „Angebot gültig bis 31.03.2022“ oder „Angebot gültig 3 Monate“ Eine Bindung kann aber it entsprechenden Freizeichnungsklauseln aufgehoben werden. Beispielsweise: „Angebot freibleibend oder unverbindliches Preisangebot“

Bei einem Kostenvoranschlag wird unterschieden. Der einfache Kostenvoranschlag ist unverbindlich. Der garantierte Kostenvoranschlag ist verbindlich. Bei einem Kostenvoranschlag kann der Preis um 20% überschritten werden, dies ist legitim. Allerdings muss der Kunde vorher darüber informiert werden und kann dann annehmen oder ablehnen. 

Angebot: Klares NEIN! Kostenvoranschlag: Darf verrechnet werden. Es muss aber im Vorhinein darüber aufgeklärt worden sein. Gängiger Formulierungsvorschlag: „Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist eine Gebühr in Höhe von XY € zu begleichen. Sollte uns aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt werden, so wird das Entgelt dem Auftrag gutgeschrieben.“

Ja kannst du! Allerdings gilt dann der Pauschalpreis fix, egal ob die Kosten darunter oder darüber fallen. 

  • Daten vom Kunden
  • Die Dienstleistung wird mit Bezeichnung und Gesamtbetrag aufgeführt. Die einzelnen Arbeitsschritte und Materialien sind nicht ersichtlich
    ODER
  • es werden die Arbeitsschritte und Materialien ohne Preisangaben nur mit dem Endpreis aufgelistet
  • Wielange gilt der Preis?
  • Daten vom Kunden
  • alle Arbeitsschritte und Leistungen
  • voraussichtliche Arbeitszeit
  • voraussichtliche Materialien detailiiert mit Mengen- und Preisangaben
  • Endpreis
  • Wielange gilt der Preis?

Schweiz:

In der Schweiz unterscheiden sich Angebote und Kostenvoranschlag in drei Punkten.

Verbindlichkeit: Angebote sind meist verbindlich, während Kostenvoranschläge meist unverbindlich sind (außer es wurde explizit anders festgehalten)

Kostensicherheit: Kosten im Angebot sind verbindlich während der Kostenvoranschlag eine Schätzung ist

Kosten der Erstellung: Angebote sind kostenlos, Kostenvoranschlägen sind in gewissen Branchen nur gegen einen Aufpreis möglich

Ein Angebot ist immer verpflichtend. Abweichungen vom Angebot sind erst nach Ablauffrist des Angebotes möglich, außer es wurde eine Vermerkung gemacht:

Wie lange der Preis gilt entscheidet die Werkstatt mit einer klaren Formulierung. Beispielsweise: „Angebot gültig bis 31.03.2022“ oder „Angebot gültig 3 Monate“ Eine Bindung kann aber it entsprechenden Freizeichnungsklauseln aufgehoben werden. Beispielsweise: „Angebot freibleibend oder unverbindliches Preisangebot“

Bei einem Kostenvoranschlag wird unterschieden. Der einfache Kostenvoranschlag ist unverbindlich. Der garantierte Kostenvoranschlag ist verbindlich. 

Angebot: Klares NEIN! Kostenvoranschlag: Darf verrechnet werden. Es muss aber im Vorhinein darüber aufgeklärt worden sein. Gängiger Formulierungsvorschlag: „Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist eine Gebühr in Höhe von XY € zu begleichen. Sollte uns aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt werden, so wird das Entgelt dem Auftrag gutgeschrieben.“

Ja kannst du! Allerdings gilt dann der Pauschalpreis fix, egal ob die Kosten darunter oder darüber fallen. 

  • Daten vom Kunden
  • Auflistung der Dienstleistung
  • Aufleistung des Materials
  • Preise
  • Wielange gilt der Preis?

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