Wie man eine Werkstatt ohne Meister eröffnet

Herr der eigenen Werkstatt ohne Meisterbrief?

So eröffnest du eine Werkstatt ohne Meister

Es ist ein harter Kampf bis man sich Meister nennen darf. Ein viertel Jahr und 8.000€ – 10.000€ darf man schon rechnen. Ganz zu schweigen, dass man in der Zeit wohl kaum auch noch arbeiten kann. Wer einen KFZ Meisterbrief besitzt, nimmt seinen Beruf offensichtlich sehr ernst und ist auf jeden Fall fähig eine KFZ Werkstatt ordentlich zu führen.

Doch es geht auch ohne Meisterbrief unter bestimmten Umständen!

Nach 6 Jahren in einer leitenden Position oder aufgrund der Nachsichtregelung (§28 der Gewerbeordnung), kann eine KFZ-Werkstätte auch ohne einen KFZ-Meister betrieben werden. Aufgrund dieser Regelung kann man nach einschlägiger Ausbildung (HTL, Hochschule, BHS) und einer entsprechenden Berufserfahrung sein KFZ-Unternehmen auch ohne Meisterbrief gründen. 

Gewinn erhöhen durch Prozessoptimierungen

Kann eine halbe Stunde pro Werkstattmitarbeiter und Tag zusätzlich verkauft werden, summiert sich das in einem durchschnittlichen Betrieb mit 3,3 produktiven Mitarbeitern im Jahr schnell auf Werte um 40 Tausend €.

1. Bevor es losgehen kann

Wie auch bei der Eröffnung einer Werkstatt mit Meisterbrief, beginnt alles mit der Recherche.

Zuerst solltest du dich informieren, ob du eine Nachsichtregelung in Anspruch nehmen kannst oder ob du durch deine Ausbildung/deinen Job schon dazu geeignet bist. 

 

2. Recherche vertiefen

Sobald geklärt ist, welche Möglichkeiten du hast, kannst du mit der Recherche einiger anderer wichtiger Dinge beginnen, wie beispielsweise:

  • Buchhaltung, Finanzprüfungen
  • Verrechnung: Rechnungen legen und Preise kalkulieren
  • Angebote legen
  • Recherchieren und Bestellen von Ersatzteilen
  • Lagerverwaltung
  • Kundenbetreuung
  • Werbung, Kundenakquise, Verkauf
  • Arbeitsvorbereitung, Zeiteinteilung
  • Telefondienst
  • Ordnung und Sauberkeit
  • Kaufentscheidungen für Geräte, Zubehör und Software
  • Behördenkontakt, Inspektionen und Audits
  • usw…

 

Das alles und mehr muss sich neben der eigentlichen Arbeit noch zeitlich unterbringen lassen. Es ist wichtig, sich klar zu machen, dass die Stunden, die man direkt als Arbeit verkaufen kann, nur einen Teil der Arbeitswoche ausmachen.

 

3. Kosten und Finanzierung planen

Am besten erstellst du dir einen Kostenplan, den einen eigenen Betrieb zu gründen, ist mit vielen Kosten verbunden.

 

Hier ein paar Beispiele:

  • Gebäude (Miete, Bau, Finanzierung)
  • Werkstatteinrichtung (Werkbank, Hebebühne, …)
  • Lager (Regale, Fässer)
  • Größere Maschinen (Reifen-Montiermaschine, Prüfstände, …)
  • Werkzeuge
  • Sanitäreinrichtungen (Toilette, Waschbereich, …)
  • Büromöbel (Tisch, Schränke, Stühle, …)
  • Bürobedarf (Computer, Drucker, Papier, ….)
  • Buchhaltung
  • Grundlegendes Marketing (Logo, Visitenkarten, Briefpapier, ….)
  • Reinigung (Reinigungskraft, Reinigungsausrüstung, …)
  • Abfall (Container, Behälter, Entsorgung, …)
  • Strom
  • Internet
  • Telefon (Handy)
  • Heizung
  • Wasser und Abwasser
 

4. Business-Plan erstellen

Oft wird der Businessplan nur als lästiges Dokument gesehen, dass von Banken gefordert wird, wenn man Geld braucht. Er zwingt einen aber auch dazu sich über alle Bereiche der Selbstständigkeit Gedanken zu machen. Natürlich ist es nicht alltäglich für einen Techniker, sich über Finanzielles, Marketing und seine potentiellen Kunden Gedanken zu machen. Genau das muss ein selbstständiger Unternehmer aber auch können, um mit seiner Firma durchzustarten.

5. Voraussetzungen und gesetzliche Auflagen für die Werkstatteröffnung

Auch der Staat verlangt eine Menge von einem Gründer. Hier die Punkte zu denen man sich bezüglich Auflagen und Vorraussetzungen für seine eigene KFZ-Werkstatt informieren sollte:

  • Gewerbeberechtigung (mehr auf der WKO Seite)
  • KFZ-Meister
  • Auflagen zur Betriebsstätte
  • Anmeldung bei der WKO
Interessante Links:
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